Beratung

Der Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg ist der Ansprechpartner in sämtlichen Fragen des Vertragsrechts. Er berät und vertritt Mandanten bei der Vertragsgestaltung und -prüfung, der Erstellung und Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie beim Widerruf und Rücktritt von bestehenden Verträgen.

Vertragsgestaltung und -prüfung durch den Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg

Viele erachten das Thema Vertragsgestaltung nicht als wichtig. Allerdings weiß der erfahrene Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg, dass man durch das Schludern während der Vertragserstellung hinterher häufig das Nachsehen hat. Das eigene Experimentieren mit Textbausteinen aus Musterverträgen kann kostspielig werden. Fehlerhafte Klauseln und Vertragslückenführen keineswegs lediglich mit dem Vertragspartner zu Unstimmigkeiten, sondern können ebenso viel Nerven, Geld und Zeit kosten. So werden oft Geschäftsbeziehungen zerstört. Deswegen wird bereits bei der Erstellung eines Vertrages eine rechtliche Überprüfung empfohlen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Der Rechtsanwalt entwirft und prüft beispielsweise den Werkvertrag, den Kaufvertrag, den Künstlervertrag, den Dienstvertrag, den Maklervertrag, den Darlehensvertrag und andere Verträge. Mit der qualitativen Vertragsgestaltung und -prüfung werden Streitigkeiten und Auslegungsfragen zwischen den Vertragspartnern vorgebeugt. Auch unterstützt der Anwalt mit seinem Team den Mandanten beim Abfassen von einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen oder bei umfassenden Vertragsverhandlungen und -abschlüssen, mehr erfahren.

Erstellung und Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg

Der Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht Nürnberg erstellt und überprüft die Vertragsklauseln, die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und Nutzungsbedingungen, wie etwa Widerrufsbelehrungen für Webshops. Mithilfe der AGBs werden häufig allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen oder allgemeine Einkaufsbedingungen für Kaufverträge geregelt. Jedoch ebenso bei weiteren Vertragstypen, wie bei Werkverträgen, verwendet man standardmäßig AGBs. Solche vorformulierten Vertragsbedingungen sollen für viele Verträge gelten.

Hierbei ist es entscheidend, die Inhalte möglichst präzise und so allgemeingültig wie nötig zu formulieren, dass dabei die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Der Anwalt mit seinen Mitarbeitern klärt die Ausgangslage und fragt den Mandanten, was er erreichen will, damit die Vertragsbedingungen individuell auf dessen Situation abgestimmt werden. Durch die langjährige Erfahrung kann der Jurist bestimmte Besonderheiten, mögliche Interessenkollisionen und Konflikte erkennen und während der Vertragsgestaltung einbeziehen.

Widerruf und Rücktritt von bestehenden Verträgen durch den Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg

Häufig wird erst nach einem Vertragsabschluss festgestellt, dass etwas ganz schön schief gelaufen ist. Man fällt im Internet oder am Telefon auf eine Abzockmasche herein oder der Verkäufer liefert fehlerhafte Ware. Hier stellt sich dann die Frage, wie ein Zurücktreten aus dem abgeschlossenen Vertrag möglich ist. Ganz egal, ob es um einen Reiserücktritt, Ebay oder Handykauf geht, der Rechtsanwalt Vertragsrecht Nürnberg der Wirtschaftskanzlei Nürnberg kümmert sich um den Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag. Dabei sollte man wissen, dass bei Verbraucherverträgen häufig eine 14-tätige Widerrufsfrist gilt. Daher erhält der Betroffene bei dem Juristen umgehend einen Termin. Den Verbrauchern stehen bei schon abgeschlossenen Verträgen umfangreiche Widerrufs- und Rücktrittsmöglichkeiten zu, die der Anwalt mit seinem Team fachkundig zu nutzen weiß.

Mehr zu diesem Themengebiet unter: https://www.cure-hamburg.de/rechtsfragen-rund-um-allgemeines-vertragsrecht/

 

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