Die Diskussion um religiöse Symbole an der Arbeitsstelle ist eine mit viel Emotion und Nachdrücklichkeit geführte Diskussion. Arbeitnehmer fühlen sich schnell diskriminiert oder unterdrückt, wenn sie ihrer religiösen Überzeugung trotz staatlich garantierter Religionsfreiheit nicht auch am Arbeitsplatz Ausdruck verschaffen dürfen. Wie ist die rechtliche Lage? Dieser Frage wollen wir im folgenden Artikel auf den Grund gehen.
Was gilt als religiöses Symbol?
Religiöse Symbole sind solche, die eindeutig mit der Religion verknüpft werden können und auch aus diesem Grund eingebracht werden sollen. So ist ein Kopftuch aus Sonnenschutzgründen kein religiöses Symbol, ein Kopftuch, das aus religiösen Gründen getragen wird, dagegen schon. Christliche Symbole wären zum Beispiel eine Madonnenfigur, ein Jesus Kreuz oder eine Taufkerze.
Darf ein religiöses Symbol am Arbeitsplatz verboten werden?
Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten. Ein religiöses Symbol darf am Arbeitsplatz verboten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Was sind die Voraussetzungen?
- Bedürfnis des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss vorweisen können, dass ein Bedürfnis seinerseits vorliegt, das das Verbot des religiösen Symboles begründet. Dabei geht es meist vor allem darum, ob ein neutrales Image für die Firma, das Unternehmen oder die öffentliche Stelle von besonderer Bedeutung ist. So ist beispielsweise im Fall einer Lehrerin entschieden worden, dass ihr das Kopftuch am Arbeitsplatz verboten werden kann, da die Schule ein besonders neutraler Ort sein soll. Das Kopftuch wurde außerdem als religiös genutztes Symbol einer Unterdrückung der Frau gewertet, was an einer Schule natürlich nicht repräsentiert werden darf. Aber auch weitere Gründe können ein neutrales Umfeld nötig machen. So ist es auch gestattet, religiöse Symbole zu verbieten, wenn dies zu Streit unter den Kollegen führen kann oder das Interesse von Kunden oder Patienten negativ beeinflusst werden kann.
- Beweislast des Arbeitgebers
Die Beweislast trägt im Falle eines Verbotes der Arbeitgeber, das bedeutet, dieser muss glaubhaft nachweisen können, dass das religiöse Symbol zu einem der oben genannten Nachteilen führen kann.
Gibt es Unterschiede bei der Art der religiösen Symbole?
Hier ist ein ganz klares Nein die Antwort. Umfasst werden von dem Verbot alle Symbole. Das bedeutet, dass in einer Schule nicht nur kein Kopftuch getragen, sondern auch kein Jesus Kreuz an der Wand hängen darf. Hier ist keine Unterscheidung der Religionen vorgesehen. Unerheblich ist dabei auch die Größe oder die Auffälligkeit des Symbols. So kann bereits ein kleines Kreuz an einem Kettchen um den Hals durchaus verboten werden, wenn dieses sichtbar getragen wird.