Manchmal gibt es keinen anderen Ausweg und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer kündigen. Eine Kündigung stellt immer eine einseitige Willenserklärung dar und ist empfangsbedürftig. So ist sie nur wirksam, wenn sie dem Betroffenen schriftlich zugestellt wird. Die häufigsten Ursachen für eine Kündigung sind zwangsläufige Personalentlassungen oder unpassende Bedingungen. Natürlich kann sie auch von Arbeitnehmerseite erfolgen, etwa wenn eine besser bezahlte Tätigkeit wartet oder das Betriebsklima nicht stimmt. Wir geben Tipps, wie mit der Kündigung alles glattläuft.

Die Kündigung richtig formulieren

Eine Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und über eine handschriftliche Unterschrift verfügt. Das heißt: E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten sind keine zugelassene Übermittlungsplattform für Kündigungsschreiben. Zudem ist es wichtig, die Begriffe „Kündigung“ sowie „ordentlich und fristgerecht“ in dem Schreiben zu verbauen, ein Kündigungsgrund muss nicht zwangsläufig genannt werden. Es gibt aber Ausnahmen, die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen zu finden sind.

Die Kündigungsfrist einhalten

Die Kündigung ist nur rechtskräftig, wenn sie fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht. Kündigungsfristen sind dem Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag zu entnehmen. Auch befristete Arbeitsverträge enthalten eine Kündigungsfrist. Sollte das nicht der Fall sein, gelten die gesetzlichen Fristen. Es ist wirklich wichtig, auf eine sachgemäße Kündigung zu achten, denn je nach Arbeitsvertrag können sonst Geldstrafen und Vertragsstrafen drohen. Sogar eine Klage auf Schadenersatz seitens des Arbeitgebers ist möglich. Ausgenommen davon ist die fristlose Kündigung, die aber immer einen triftigen Grund voraussetzt. Das könnten zum Beispiel Beleidigung, Belästigung oder Zahlungsverzug sein.

Sorge dafür tragen, dass die Kündigung ankommt

Die Kündigung ist sachgemäß verfasst und rechtzeitig losgeschickt, nun muss sie nur noch pünktlich ankommen. Der sicherste Weg ist, das Schreiben den Vorgesetzten oder der Personalabteilung persönlich zu übergeben. Wer den postalischen Weg bevorzugt, sollte die Kündigung unbedingt per Einschreiben losschicken. Zudem kann man die Kündigung vor Zeugen überreichen, um absolut sicherzugehen. Außerdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Eingang der Kündigung zu bestätigen.

Das Arbeitszeugnis nicht vergessen

Arbeitnehmer haben laut § 630 BGB den Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser besteht übrigens schon mit dem Beginn der Kündigungsfrist, damit sich der Arbeitnehmer bei anderem Arbeitgebern vorstellen kann. Das passende und rechtssichere Arbeitszeugnis Muster kann man sich bei Zeugnisfairness.de ansehen. Hier kann man sich verschiedene Musterzeugnisse ansehen sowie sich mit den Eigenheiten von so manchen Formulierungen vertraut machen.

Von admin